Nicht eheliche Geburten – Warum es in der Schweiz vergleichsweise selten vorkommt

In Frankreich liegen die Werte bei 60%, in Island sogar bei 70%, bei der Schweiz sind nur 25% aller Geburten (2016) von unverheirateten Eltern. Damit liegt die Schweiz in Europa mit Kroatien, Griechenland, Zypern und Liechtenstein auf den letzen Plätzen.

Ist das nur Tradition, die konservative Schweiz, das Ideal der romantischen Liebe?

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Unverheiratete Paare haben in der Schweiz weniger Rechte. Vor allem Väter. Zwar erhalten seit 2014 beide das Sorgerecht, aber nur, wenn der Vater offiziell anerkannt wurde. Dafür muss er beim Zivilstandesamt eine Erklärung abgeben, gemeinsam mit einer Erklärung, dass sie gemeinsam Sorge tragen wollen und sich einig sind im Gegensatz zu verheiraten Paaren, sonst wird ein Beistand eingeschaltet.

Der Name vom Kind ist automatisch derjenige der Mutter, bei verheirateten Paaren, oder wenn sich um das gemeinsame Sorgerecht bemüht wurde, kann der Name gewählt werden.

Finanziell ist es immer noch ein Nachteil, zu heiraten, bei einem Todesfall erhalten die Kinder so oder so eine Halbwaisenrente. Das Erbe hingegen, wird einer massiven Steuerabgabe unterzogen, welches bei verheirateten Paaren weg fällt. Auch bei einer Scheidung kommt der wirtschaftlich schwächere Partner schwächer weg, es wird grundsätzlich empfohlen eine Unterhaltsregelung für die Kinder ab der Geburt vertraglich festzulegen, auch wenn es nicht mehr Pflicht ist.

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