Nach 22 Uhr die Toilette spülen? In der Schweiz könnte das Ärger geben!

Die Schweiz ist für ihre Sauberkeit, ihre Pünktlichkeit und ihre Liebe zur Ruhe bekannt. Doch es gibt ein Gesetz, das so absurd klingt, dass es kaum jemand glauben kann: In manchen Mietwohnungen ist es verboten, nach 22 Uhr die Toilette zu spülen!

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Wie kam es zu diesem verrückten Gesetz?

Die Regel geht auf die strengen Schweizer Ruhezeiten zurück. In der Schweiz gibt es klare Vorschriften, wann Lärm vermieden werden muss – und dazu gehört auch das Spülen der Toilette in Mehrfamilienhäusern mit dünnen Wänden.

Besonders in älteren Gebäuden mit schlechter Schalldämmung kann das Spülgeräusch durch die Rohre hallen und die Nachbarn wecken. Einige Vermieter und Hausordnungen haben deshalb festgelegt, dass nach 22 Uhr keine Toilettenspülung mehr benutzt werden darf.

Ist das wirklich ein offizielles Gesetz?

Streng genommen gibt es kein nationales Gesetz, das das Spülen verbietet. Aber: In vielen Mietverträgen steht es tatsächlich als Hausregel! Das bedeutet, dass Vermieter das Verbot durchsetzen können – und Mieter sich daran halten müssen.

Es gibt sogar dokumentierte Fälle, in denen sich Nachbarn wegen nächtlicher Toilettenspülungen gestritten haben, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.

Was gilt sonst noch als Ruhestörung in der Schweiz?

Die Schweiz hat einige der strengsten Ruhezeiten der Welt. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt Nachtruhe, und an Sonn- und Feiertagen dürfen manche Tätigkeiten gar nicht ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Staubsaugen am Sonntag – in vielen Häusern nicht erlaubt!
  • Müll rausbringen nach 22 Uhr – kann als Ruhestörung gelten.
  • Rasenmähen am Sonntag – streng verboten.

Kann man für das Spülen nach 22 Uhr wirklich bestraft werden?

Während die Polizei kaum wegen einer Toilettenspülung ausrücken wird, kann ein Verstoß gegen die Hausordnung zu einer Abmahnung führen. In extremen Fällen könnte ein Mieter sogar seine Wohnung verlieren, wenn er sich wiederholt nicht an die Regeln hält.

Die Schweiz – das Land der stillen Nächte

Obwohl dieses „Gesetz“ eher eine strenge Hausregel als eine offizielle Vorschrift ist, zeigt es doch, wie ernst es die Schweiz mit der Ruhe nimmt. In keinem anderen Land wird Lärm so genau reguliert – und selbst Toiletten müssen sich anpassen.

Also, falls du mal in der Schweiz übernachtest: Denk daran, vor 22 Uhr zu spülen!

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