Warum gibt es eigentlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

1932 wurde die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz offiziell aufgehoben.

1904 war die Autoskepsis so hoch, dass die Geschwindigkeit Innerorts auf 10 km/h, Ausserorts auf 30 km/h festgelegt wurde. In Graubünden, wo man sich für den Bau der Rhätischen Bahn so sehr verschuldet hatte, dass man die Leute zum Bahnfahren zwingen wollte, wurden Privatautos bis 1925 sogar verboten.

1932 wurde die Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz offiziell aufgehoben.

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Autos sind ein Symbol der Freiheit und Mobilität.

Früher wurde dies noch dadurch Unterstützt, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab.

Nach tausenden tödlich verunglückten Verkehrsopfern, führte die Schweiz 1968 eine Richtgeschwindigkeit ein, also eine unverbindliche Empfehlung, an die sich auch nur ungerne gehalten wurde.

Die Höchstgeschwindigkeit wurde nur nach und nach eingeführt, hinzu kamen weitere Massnahmen, wie z.B. die Gurtentragpflicht.

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Innerorts gab es bereits 1959 eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h,  Ausserorts und die 20er- und 30er Zonen kamen erst nach und nach verbindlich hinzu.

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