Only in Switzerland: Im Kanton Zug ist Wildhühner beim Sex zu beobachten verboten

Das steckt hinter den neuen Vorschriften

Wildhühner im Kanton Zug beim Balzen zu beobachten, wird verboten. Hirsche dürfen zudem nicht mehr mit Scheinwerfern beleuchtet werden. Diese kuriosen Neuerungen will die neue Jagdverordnung.

Wikimedia Commons / Nudelbraut

Neu wird es im Kanton Zug verboten sein, gezielt die Raufusshühner-Balz zu beobachten. Läuft man jedoch zufälligerweise an die Hühner heran, muss man nicht die Augen zu machen. Es ist lediglich verboten, gezielt Exkursionen zu veranstalten, um die Balz der störungsanfälligen Vögel zu beobachten.

Zudem soll es Jägern künftig verboten sein, bei der Hirschjagd die Tiere mit Scheinwerfern zu beleuchten.

Mit diesen Massnahmen möchte der Kanton die wildlebenden Säugetiere und Vögel besser schützen.

Weitere Verbote geplant

Bisher war es im Kanton Zug nur verboten Paarhufer wie etwa Hirsche zu füttern. Für alle anderen Wildtiere existierte kein solches verbot. Geht es nach der Regierung soll dies nun einen Schritt weiter gehen.

Neu soll das Verbot auf alle Wildtiere ausgedehnt werden. Das Fütterungsverbot würde auch Schwäne und Enten mit einbeziehen. “Das Zufüttern ist zwar gut gemeint, doch es hat negative Folgen”, schreibt die Regierung.

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